Bewertungen bei jungen Unternehmen lesen
Warum die genannte Zahl ein Verhandlungsergebnis ist — und welche Angaben fehlen, um sie einzuordnen.
Eine Zahl, die keine Messung ist
Wenn über die Finanzierung eines jungen Unternehmens berichtet wird, steht meist eine Zahl im Mittelpunkt: die Bewertung. Sie wird häufig so wiedergegeben, als handle es sich um eine gemessene Größe — vergleichbar mit einem Umsatz oder einer Mitarbeiterzahl.
Das ist sie nicht. Eine Bewertung in einer Finanzierungsrunde ist das Ergebnis einer Verhandlung zwischen wenigen Parteien, unter Bedingungen, die selten vollständig veröffentlicht werden. Dieser Beitrag beschreibt, wie die Zahl zustande kommt und welche Angaben nötig wären, um sie einzuordnen.
Wie die Zahl rechnerisch entsteht
Die verbreitete Rechnung ist einfach: Wird ein bestimmter Betrag gegen einen bestimmten Anteil am Unternehmen eingebracht, ergibt sich daraus rechnerisch ein Gesamtwert. Werden zwei Millionen für zehn Prozent eingebracht, ergibt das rechnerisch zwanzig Millionen.
Zwei Begriffe sind dabei zu trennen:
- Pre-Money
- Der rechnerische Wert vor Zufluss des neuen Betrags.
- Post-Money
- Der rechnerische Wert nach Zufluss — also Pre-Money zuzüglich des eingebrachten Betrags.
Wird nicht angegeben, welcher der beiden Werte gemeint ist, verschiebt sich die Aussage um genau den eingebrachten Betrag. In Medienberichten fehlt diese Angabe regelmäßig.
Warum die Rechnung unvollständig ist
Die einfache Hochrechnung unterstellt, dass alle Anteile gleich ausgestattet sind. In der Praxis ist das fast nie der Fall. Neu ausgegebene Anteile enthalten üblicherweise zusätzliche Rechte, die ältere Anteile nicht haben.
Vorrangige Rückzahlung
Eine sogenannte Liquidationspräferenz legt fest, dass bestimmte Anteilseigner im Fall eines Verkaufs vorrangig bedient werden — teils in Höhe des Eingebrachten, teils als Vielfaches. Erst danach wird der Rest verteilt. Bei einem Verkauf unterhalb bestimmter Schwellen kann dies dazu führen, dass auf Anteile ohne diese Ausstattung rechnerisch wenig oder nichts entfällt, obwohl die genannte Bewertung hoch war.
Nachträgliche Anpassung
Verwässerungsschutzklauseln passen den Anteil früherer Kapitalgeber nachträglich an, wenn eine spätere Runde zu niedrigeren Konditionen erfolgt. Die ursprünglich genannte Bewertung bleibt in der Berichterstattung stehen, während sich die zugrunde liegende Verteilung verändert hat.
Noch nicht ausgegebene Anteile
Reservierte Anteilspools für Mitarbeitende werden je nach Vereinbarung vor oder nach der Bewertung berücksichtigt. Je nach Handhabung verschiebt sich der rechnerische Wert der bestehenden Anteile spürbar.
Zwei Unternehmen mit identisch genannter Bewertung können vollkommen unterschiedliche wirtschaftliche Verhältnisse abbilden — der Unterschied liegt in Klauseln, die nicht veröffentlicht werden.
Was in die Verhandlung einfließt
Die Höhe der Bewertung ist Verhandlungssache. Einfluss haben unter anderem:
- Verfügbarkeit von Kapital im jeweiligen Marktumfeld
- Anzahl konkurrierender Kapitalgeber in der konkreten Runde
- Vergleichswerte aus anderen, oft nur teilweise öffentlichen Abschlüssen
- Bereitschaft der Gründerseite, Anteile abzugeben
- Ausgestaltung der Nebenrechte — je weitreichender diese sind, desto eher wird eine höhere Zahl akzeptiert
Der letzte Punkt ist der wichtigste und der am wenigsten sichtbare: Eine hohe genannte Bewertung kann durch weitreichende Vorrechte erkauft sein. Die veröffentlichte Zahl steigt, die wirtschaftliche Position der übrigen Anteilseigner verbessert sich dadurch nicht zwingend.
Was die Zahl nicht aussagt
Eine Bewertung ist kein Beleg für wirtschaftliche Substanz. Sie sagt nichts darüber aus, ob ein Unternehmen kostendeckend arbeitet, wie hoch die Einnahmen sind, wie lange die vorhandenen Mittel reichen oder ob das Geschäftsmodell tragfähig ist.
Sie ist auch kein Marktpreis im engeren Sinn. Ein Marktpreis entsteht durch fortlaufenden Handel zwischen vielen unabhängigen Parteien. Hier verhandeln wenige Beteiligte einmalig, unter Vertraulichkeit und mit unterschiedlichen Informationsständen.
Pre- oder Post-Money? Welche Vorrechte wurden vereinbart? Wie ist der Anteilspool berücksichtigt? — Ohne Antworten auf diese drei Punkte bleibt die genannte Bewertung eine Zahl ohne Kontext.
Zusammengefasst
Eine Bewertung in einer Finanzierungsrunde ist ein Verhandlungsergebnis unter besonderen Bedingungen, kein gemessener Wert. Sie lässt sich nur einordnen, wenn Bezugsgröße, Nebenrechte und Anteilsstruktur bekannt sind. Da diese Angaben in der öffentlichen Berichterstattung meist fehlen, ist die verbreitete Zahl vor allem eines: ein Ausgangspunkt für Rückfragen.
Verwendete Quellenarten
- Publikationen und Statistiken europäischer und schweizerischer Aufsichts- sowie Statistikbehörden (Begriffsdefinitionen, Erhebungsmethodik).
- Öffentlich zugängliche Zeitreihen mit dokumentierten Metadaten (Prüfung von Größenordnungen).
- Lehrbücher und Übersichtsarbeiten der Finanzwissenschaft (Definitionen und die dort genannten Einschränkungen).